Eckpunkte Cannabis Legalisierung

Die Bundesregierung hat heute die ersten Eckpunkte zur geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland vorgelegt. Demnach soll künftig der Besitz und Kauf von 20 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Außerdem soll der Eigenanbau von Cannabis legalisiert werden. Die ersten Infos zu den Eckpunkten der Cannabis-Legalisierung.


Eckpunkte Cannabis Legalisierung

Laut einem Medienbericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) befindet sich ein erster Entwurf zur geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland bereits in der Ministeriumsabstimmung. Die Eckpunkte unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geben einen ersten Ausblick darauf, wie ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis im kommenden Jahr aussehen könnte.

Cannabis Legalisierung 2023
In einem ersten Eckpunkte-Papier gibt die Bundesregierung einen Ausblick darauf, wie ein Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung im Jahr 2023 gestaltet werden könnte.

Demnach soll in Zukunft sowohl der Besitz als auch der Kauf von bis zu 20 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Darüber hinaus soll auch der Eigenanbau von Marihuana legalisiert werden – bis zu zwei Cannabis-Pflanzen könnten demnach zuhause angebaut werden, ohne dass man mit einer Strafe rechnen müsse. Grundsätzlich soll Cannabis daher nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Werden Jugendliche mit einem Alter von unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Cannabis-Straffreiheit ebenfalls. Laut Eckpunkte-Papier könnte das mitgeführte Cannabis jedoch beschlagnahmt werden und die Jugendämter könnten jüngere Konsumenten zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten.

  • Kauf und Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren straffrei
  • Eigenanbau von maximal zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt
  • Begrenzung des THC-Wirkstoffs auf maximal 15 Prozent begrenzt
  • maximal 10% THC für 18- bis 21-Jährige
  • generelles Werbeverbot für Cannabis-Produkte
  • Verkauf erfolgt in lizensierten Geschäften sowie Apotheken
  • Mindestabstand von Cannabis-Geschäften zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen

Die Eckpunkte zur Marihuana-Legalisierung in Deutschland sehen aber auch eine Begrenzung des berauschenden Wirkstoffs THC im legalen Cannabis vor – dieser soll künftig auf maximal 15 Prozent begrenzt werden. Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, darf außerdem der THC-Gehalt an Produkten, die an 18- bis 21-Jährige verkauft werden, höchstens 10 Prozent betragen. Die Grenze zum Besitz von 20 Gramm Cannabis soll laut Eckpunkte-Papier unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produkte und des jeweiligen THC-Gehalts gelten.

Neben der Straffreiheit zum Anbau oder Besitz von Cannabis ist im Eckpunkte-Papier trotz Legalisierung auch von einem generellen Werbeverbot für Cannabis-Produkte die Rede. Trotz Legalisierung wird es daher untersagt sein, für Cannabisprodukte zu werben. Zudem dürfe das legalisierte Cannabis ausschließlich in lizensierten Geschäften sowie in Apotheken verkauft werden. Darüber hinaus sollen auch die Standorte von Cannabis-Geschäften reguliert werden, für die in Zukunft ein bestimmter Mindestabstand zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen gelten könnte.