Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten ab 2022

Gemäß Medienberichten soll die Mitnahme von Schutzmasken im Auto Pflicht werden. Ab 2022 soll es daher eine Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten geben, die auch nach der Corona-Pandemie weiterhin gelten soll. Entsprechende Regelungen sollen womöglich in einer Überarbeitung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) während des kommenden Jahres erfolgen.

Verbandstasche fürs Auto (DIN 13164)
  • Verbandtasche mit Inhalt nach DIN EN 13164:2022 und praktischem Reißverschluss.
  • Kompakte und leichte Notfalltasche für Auto und Motorrad gültig in allen EU-Ländern 2023/2024.
  • Aus strapazierfähigem 100 % Polyester für zuverlässigen Schutz.
  • Enthält verschiedene Verbandsmaterialien, Rettungsdecke und Erste-Hilfe-Schere und 2 Gesichtsmasken.
  • Mit Einweghandschuhen, Broschüre und Inhaltsverzeichnis.

Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten ab 2022

Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten ab 2022
Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten ab 2022?

Laut Medienberichten plant das Bundesverkehrsministerium eine Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten ab 2022. Demnach sollen Mund-Nasen-Bedeckungen in Zukunft zum obligatorischen Bestandteil in Autos bzw. PKWs, LKWs oder Bussen werden – ähnlich wie der Verbandskasten, die Warnweste oder das Warndreieck im Auto. Laut Verkehrsministerium orientiere man sich dabei an einer Empfehlung des Bundesverbands Medizintechnologie e.V. – kurz BVMed. Demnach sei eine Mitnahmepflicht von FFP2– oder medizinischen Masken im Auto auch noch nach Ende der Pandemie empfehlenswert.

Inhalt des Verbandskastens mit DIN-Norm klar geregelt

Aktuell wird durch den § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verkehrsrechtlich regelt, dass ein Verbandskasten bzw. ein Erste-Hilfe-Set jederzeit in einem PKW und anderen Kraftfahrzeugen wie Bussen oder LKWs mitzuführen ist. Dabei soll der Verbandskasten eine fachgerechte und korrekte Erste Hilfe am Unfallort ermöglichen. Doch nicht nur das Vorhandensein des Verbandskastens an sich, sondern auch dessen Vollständigkeit bzw. Inhalt kann im Rahmen einer Polizeikontrolle unter Umständen überprüft werden. Im Gesetz zum Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen wird das enthaltene Material mit Hilfe einer DIN-Norm recht genau bestimmt – hier heißt es dazu bislang:

…ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

Mund-Nasen-Bedeckungen in der Erste-Hilfe-Ausrüstung

Mund-Nasen-Bedeckung
Die Mund-Nasen-Bedeckung soll künftig auch im Verbandskasten zur Pflicht werden – auch nach der Corona-Pandemie muss man daher im Auto jederzeit eine Maske bei sich führen.

Denkbar ist, dass Mund-Nasen-Bedeckungen künftig nicht wie Warnwesten oder Warndreiecke im Einzelnen, sondern vielmehr als Bestandteil der Erste-Hilfe-Ausrüstung gelten werden, deren Inhalt schon jetzt nach der DIN-Norm (13164) konkretisiert wird. Mit der Anpassung der entsprechenden DIN-Norm, die alle Bestandteile des Verbandskastens genau auflistet, könnten künftig bis zu zwei Mund-Nasen-Bedeckungen zum neuen Pflichtinhalt eines genormten Verbandskastens werden.

Bedeutet: Fehlen zukünftig die Masken im Verbandskasten oder führt man keinen Verbandskasten im Auto mit, so begeht man eine Ordnungswidrigkeit und man muss im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 5,- Euro oder mehr rechnen. Wann genau die Maskenpflicht in der StVZO aufgenommen wird bzw. wann die Änderung in Kraft treten wird, ist aktuell noch unklar.

Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten ab 2022

Gibt es eine Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten?

Voraussichtlich soll im Jahr 2022 eine Maskenpflicht im Verbandskasten umgesetzt werden. Demnach soll eine Änderung der DIN-Norm Nr. 13164 bzw. der § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bewirken, dass zukünftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Auto zwingend mitzuführen sind. Weitere Infos hier im Artikel.

Was kostet es, wenn man keinen Verbandskasten im Auto dabei hat?

Kann man den Verbandskasten im Auto beispielsweise bei einer Polizeikontrolle nicht vorweisen, droht ein Verwarnungsgeld von 5,- Euro. Bei der HU (Hauptuntersuchung) wird ein nicht ordnungsgemäßer Verbandskasten außerdem als geringer Mangel eingestuft. Weitere Infos hier im Artikel.