Wer innerhalb Deutschlands eine Drohne steigen lassen möchte, muss sich an einige Regeln und Vorgaben halten. Allzu kompliziert sind die Regelungen rund um Drohnen, Quadrokopter und andere unbemannte Fluggeräte jedoch nicht mehr – mittlerweile werden die Vorschriften relativ einheitlich durch die EU-Drohnenverordnung geregelt. Nutzer einer Spielzeug-Drohne, Kamera- und Videodrohne oder Profi-Wärmebild-Drohne müssen sich daher an der EU-Drohnenverordnung orientieren, die je nach Gerät und Anwendungsbereich unterschiedliche Regelungen umfasst. Eine davon ist auch, dass sich Drohnen-Piloten registrieren oder eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Außerdem muss man die Registrierungsnummer an der Drohne anbringen und die Drohne kennzeichnen. Im Artikel gehen wir auf das EU-Drohnenkennzeichen genauer ein und klären, wer sie benötigt und was man dazu wissen muss.
Warum und wer benötigt eine Drohnen-Plakette?
Eine Drohnen-Plakette ist vergleichbar mit dem Kennzeichen bzw. dem Nummernschild eines Autos oder anderen Kraftfahrzeugs. Auch das Drohnen-Kennzeichen bzw. die Drohnen-Plakette enthält wichtige Informationen, um die Drohne einem eindeutigen Eigentümer bzw. Inhaber zuordnen zu können. Die Kennzeichnungspflicht für Drohnen gibt es bereits seit einigen Jahren – mit der EU-Drohnenverordnung aus dem Jahr 2021 (weitere Infos dazu hier) wurde die Kennzeichnungspflicht für Drohnen sogar verschärft. Seither müssen alle Drohnen, sofern sie schwerer als 250 Gramm und/oder mit einer Kamera bzw. einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind, gekennzeichnet werden.
Auch besonders kleine und leichte Kameradrohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm, etwa die DJI Mini 3 oder DJI Mini 3 Pro, müssen daher gekennzeichnet werden. Vor der EU-Drohnenverordnung war das noch ein klein wenig anders – damals mussten leichte, risikoarme Mini-Drohnen geradeeben nicht gekennzeichnet werden. Schlussendlich ist die Registrierung als Drohnen-Steuerer beim Luftfahrtbundesamt sowie die Kennzeichnung der Drohne obligatorisch und gesetzlich vorgeschrieben. Damit es keinen Ärger gibt, sollte man sich daher rechtzeitig beim Luftfahrtbundesamt als Drohnen-Pilot registrieren, eine Drohnen-Plakette kaufen und an der Kameradrohne anbringen.
- Gemäß EU-Drohnenverordnung müssen Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm oder mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z.B. einer Kamera) mit einer Plakette bzw. einem Kennzeichen gekennzeichnet werden.
- Auch leichte Kameradrohnen unter 250 Gramm müssen registriert werden.
- Die Drohnen-Plakette dient der Identifizierung des Drohnen-Inhabers bzw. Drohnen-Besitzers. Jeder Drohnen-Steuerer muss sich als solcher offiziell registrieren.
- Auf dem Drohnen-Kennzeichen muss die eID bzw. die Registrierungsnummer des Drohnen-Steuerers vermerkt sein. Vor 2021 bzw. vor der EU-Drohnenverordnung waren hingegen Name, Adresse und Kontaktdaten des Drohnen-Eigentümers erforderlich.
- Die benötigte eID erhält man, wenn man sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) als Drohnen-Steuerer registriert.
- Durch die EU-Drohnenverordnung haben sich die Vorschriften zum Drohnen-Kennzeichen geändert – spezielle Vorgaben zur Art des Drohnen-Kennzeichens gibt es nicht mehr.
Was muss auf der Drohnen-Plakette stehen und wie muss sie beschaffen sein?
Was genau auf der Drohnen-Plakette bzw. Drohnen-Kennzeichnung stehen muss, wird vom Gesetzgeber genauestens vorgeschrieben. Vor der EU-Drohnenverordnung mussten noch Name und Adresse des Drohnen-Inhabers auf der Drohnen-Plakette aufgebracht sein. Mittlerweile ist das anders – seit der EU-Drohnenverordnung genügt es, wenn auf dem Drohnen-Kennzeichen die so genannte eID, also die Registrierungsnummer des Drohnen-Steuerers, zu sehen ist. Mit dieser Registrierungsnummer kann man im Zweifel genau nachverfolgen, wem die Drohne gehört bzw. wer der angegebene Inhaber der Drohne ist.
Tipp: Damit eine verlorene oder vermisste Drohne noch schneller zum Besitzer zurückfinden kann, sollte man eine Drohne neben der abstrakten eID auch noch mit den persönlichen Kontaktdaten kennzeichnen. Ein zusätzlicher Aufkleber mit der Telefonnummer oder Email-Adresse kann beispielsweise helfen, wenn ehrliche Finder die Drohne zum ursprünglichen Besitzer zurückbringen möchten.
Vor der EU-Drohnenverordnung war es auch noch so, dass der Gesetzgeber sogar die Beschaffenheit der Drohnen-Beschriftung bzw. Drohnen-Kennzeichnung vorgeschrieben hat. Damals musste das Kennzeichen beispielsweise feuerfest sein, damit es den Anforderungen entspricht. Seit der EU-Drohnenverordnung ist man hier jedoch weniger restriktiv: Wie das Kennzeichen bzw. die Kennzeichnung auszusehen hat oder welches Material verwendet wird, wird nicht mehr genauer konkretisiert. Durch die geringen gesetzlichen Vorgaben kann man vom Aufkleber bis zur gravierten Aluminium-Plakette so ziemlich alles verwenden. Praktisch durchgesetzt haben sich die eigens angefertigten Drohnen-Plaketten aus Aluminium (einen Anbieter dafür gibt es hier), da diese hochwertig, robust, langlebig und leicht sind. Im Internet gibt es mittlerweile eine ganze Reihe an Anbietern für professionell angefertigte Drohnen-Kennzeichen und Drohnen-Plaketten. Diese sind sogar selbstklebend oder werden mit doppelseitigem Klebeband ausgeliefert und können daher spielend leicht montiert werden.
Wo kann man die Plakette befestigen und worauf sollte man achten?
Eine pauschale Antwort darauf, wo man die Plakette befestigen soll, gibt es nicht. Auch der Gesetzgeber hat keine speziellen Vorgaben dazu, wo die Plakette befestigt werden sollte. Einzig sichtbar muss die Plakette sein – im Inneren der Drohne, etwa im Akkufach, sollte man die Plakette bzw. das Drohnen-Kennzeichen daher nicht montieren. Ansonsten ist man bei der Montage des Drohnen-Kennzeichens relativ flexibel. Oftmals gibt es Stellen am Gehäuse, wo die winzig kleinen Alu-Plaketten problemlos angebracht werden können. Aber auch an den Auslegern sowie auf der Ober- oder Unterseite der Drohne kann man die Plakette befestigen.
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Registrierung als Drohnen-Steuerer – Infos und Antworten
Gilt die eID je Drohne oder je Drohnen-Steuerer? Ein Unterschied vom Auto-Nummernschild zur Drohnen-Kennzeichnung bzw. der Registrierung als Drohnen-Steuerer ist nämlich, dass man immer nur eine Registrierungsnummer erhält. Unabhängig davon, wieviele Drohnen man besitzt, verfügt man daher immer nur über eine Registrierungsnummer bzw. eine eID. Bei Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ist das anders, da hier jedes Fahrzeug über ein individuelles Nummernschild bzw. Kennzeichen verfügt. Wie beim Auto-Nummernschild ist man aber auch beim Drohnen-Kennzeichen dazu verpflichtet die angegebenen Betreiberdaten stets aktuell zu halten. Was kostet die Registrierung als UAS-Betreiber? Die Preise für die Registrierung als Drohnen-Steuerer bzw. Drohnen-Betreiber richten sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) und belaufen sich auf jeweils 20,- Euro für natürliche Personen bzw. 50,- Euro für juristische Personen.
Auch interessant: Luftfahrtbundesamt (LBA) – UAS-Betreiberregistrierung
Auch eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben
Drohnen-Besitzer sollten unbedingt beachten, dass auch eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Gesetzgeber sieht die Versicherungspflicht für alle Drohnen-Modelle vor – unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder privat genutzt wird. Auch sind Größe oder Gewicht unerheblich – prinzipiell müssen alle Kameradrohnen versichert werden. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, eine Drohne zu versichern. Oftmals decken nämlich private Haftpflichtversicherungen den Einsatz einer Kameradrohne bereits ab, so dass man sich nicht weiter um den Versicherungsschutz kümmern muss. Ist das nicht der Fall, kann man eine spezielle Drohnen- und Multikopter-Versicherung abschließen. Eine solche Drohnen-Haftpflichtversicherung kostet nur wenige Euro im Jahr – einen Vergleich zu den besten Drohnen-Versicherungen gibt es hier. Auch wenn die Drohne gewerblich genutzt wird, benötigt man eine Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung reicht dann allerdings nicht aus – wer eine Drohne gewerblich nutzt, muss auch eine gewerbliche Drohnenversicherung abschließen.