Novavax: Neuer Impfstoff gegen das Corona-Virus

Mit Novavax (Nuvaxovid) debütiert in der EU der mittlerweile fünfte Impfstoff gegen das Corona-Virus. Die europäische Arzneimittelagentur EMA (European Medicines Agency) hat ab sofort eine bedingte Zulassung für ab 18-Jährige für den neuen Protein-Impfstoff empfohlen. Damit ist der Weg frei für die finale Zulassung, die schlussendlich durch die EU-Kommission gefällt werden muss.


Novavax: Neuer Totimpfstoff gegen das Corona-Virus

Viele Menschen warten derzeit auf die Zulassung weiterer Vakzine gegen das Corona-Virus. Mit dem neuen Novavax-Impfstoff erwarten Fachleute eine Steigerung der Impfbereitschaft, da das Impfpräparat im Vergleich zu den bisher eingesetzten Impfstoffen auf einer anderen Technologie beruht. Impfskeptiker und nichtgeimpfte Menschen hegen nämlich insbesondere an den mRNA-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna oder den Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca und Johnson & Johnson entsprechende Zweifel.

Mit dem Protein-Impfstoff Novavax möchte man nun auch die Menschen erreichen, die den bisherigen Impfstoffen eher skeptisch gegenüberstehen. Aktuell hat etwa jeder vierte Mensch in Deutschland noch keine Erstimpfung gegen das Coronavirus enthalten. Darunter fallen jedoch auch kleinere Kinder unter fünf Jahren oder Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Was ist Novavax und wie funktioniert es?

Der Impfstoff selbst heißt eigentlich NVX-CoV2373 (Handelsname Nuvaxovid) und wird vom US-amerikanischen Unternehmen Novavax hergestellt. Schon im November wurde der Antrag auf die Zulassung in der EU gestellt. Auch andere Länder, etwa Kanada, Indonesien oder die Philippinen, prüfen aktuell die Zulassung des neuen Novavax-Impfstoffs.

Das proteinbasierte Novavax-Vakzin enthält winzige, im Labor hergestellte Partikel des Spike-Proteins von Sars-CoV-2. Diese abgetöteten, also nicht vermehrungsfähigen Krankheitserreger sollen sicherstellen, dass der menschliche Körper die fremden Erreger erkennt und die Produktion von Antikörpern und T-Zellen eigenständig ankurbeln kann, ohne das die entsprechende Krankheit überhaupt ausbricht. Kommt eine mit Novavax geimpfte Person zu einem späteren Zeitpunkt mit SARS-CoV-2 in Kontakt, kann das Immunsystem das Spike-Protein des Virus erkennen und entsprechend bekämpfen.

Ist Novavax ein Totimpfstoff?

Da Novavax inaktivierte und daher nicht mehr vermehrungsfähige Erreger enthält, wird der Impfstoff allgemein auch als so genannter Totimpfstoff bezeichnet. Bereits bekannte und erprobte Totimpfstoffe gibt es unter anderem gegen Diphtherie, Hepatitis B, Hib, Kinderlähmung, Keuchhusten oder Tetanus. Aber auch die bisherigen mRNA- und Vektor-Impfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Viren, weshalb diese streng genommen auch als Totimpfstoffe bezeichnet werden können. Lebendimpfstoffe, also Impfstoffe, die lebendige Krankheitserreger des echten Virus in abgeschwächter Form enthalten, gibt es beispielsweise gegen Masern, Mumps oder Röteln.

Folgt man daher der engeren Definition, dass nämlich das echte Virus oder nur Teile davon im Impfstoff enthalten sein müssen, ist Novavax eigentlich kein Totimpfstoff. Das liegt daran, dass die Erreger von Novavax nicht dem echten Virus entnommen, sondern gentechnisch hergestellte Virus-Proteine sind. Der Impfstoff kann gekühlt bei 2°C bis 8°C für bis zu drei Monate gelagert werden. Novavax wird in zwei Dosen per Injektion in den Oberarm (Impfung) verabreicht und soll laut ersten Studien eine Wirksamkeit von bis zu 90 Prozent gegen symptomatische Erkrankungen durch Covid-19 aufweisen. Studien aus den USA, Großbritannien oder Mexiko gehen daher durch einen sehr effektiven Impfwirkung aus. Unklar ist noch, wie wirksam Novavax in Bezug auf die Delta- oder Omikron-Variante ist.

In Bezug auf Nebenwirkungen soll es laut EMA bisher nur milde Fälle gegeben haben – etwa Nebenwirkungen nach der zweiten Dosis wie Müdigkeit oder Kopfschmerzen. Die EMA empfiehlt für Novavax, wie auch bei den anderen vier zugelassenen Impfstoffen anderer Hersteller, vorerst lediglich eine bedingte Zulassung mit einer Gültigkeit von einem Jahr.