Das Teilen des Netflix-Accounts gehört in vielen Kreisen zum guten Ton, schließlich gehört der US-amerikanische Streaming-Anbieter zu den eher kostspieligeren Streaming-Diensten. Insbesondere unter Familienmitgliedern, Studienkollegen, Freunden und Nachbarn ist das Teilen des Netflix-Abos ein beliebtes Mittel, um bares Geld zu sparen. Doch ist das Teilen des Netflix-Kontos überhaupt erlaubt? Und was passiert, wenn man Netflix mit anderen teilt?
Account-Sharing: Netflix-Account mit anderen teilen
Das so genannte Account-Sharing, also das Teilen des Nutzerkontos eines Streaming-Dienstes unter Familie oder Freunden, ist insbesondere im Zusammenhang mit Netflix sehr beliebt. Denn durch das Teilen des Netflix-Accounts lässt sich immerhin bares Geld sparen – oder man macht anderen eine Freude und lässt Familie oder Freunde völlig kostenfrei am Angebot des Streaming-Dienstes teilhaben. Doch das Account-Sharing ist vielen Streaming-Anbietern ein Dorn im Auge, schließlich könnte man rein theoretisch deutlich mehr Umsatz machen, wenn einfach jeder sein eigenes Netflix-Abo bezahlen würde. Daher gehen die Anbieter von Video-on-Demand- und Streaming-Diensten vermehrt gegen das Account-Sharing vor.
Ist es erlaubt, wenn ich meinen Netflix-Account teile?
Prinzipiell ist es natürlich erlaubt, wenn man den Netflix-Account mit Freunden oder Familie teilt. Hierfür bietet Netflix sogar verschiedene Abo-Optionen an, mit denen man Netflix auf mehreren Geräten gleichzeitig anschauen kann. Außerdem kann man in einem Netflix-Kundenkonto mehrere Profile anlegen, was sich beispielsweise bei der Nutzung eines Netflix-Accounts innerhalb einer Familie, einer Wohngemeinschaft oder einer Lebens- und Partnerschaft durchaus anbietet.
Weitere interessante Artikel zum Thema Netflix
- Netflix beendet DVD-Service und bietet kostenlose DVDs an
- Rebel Moon: Zack Snyders Sci-Fi-Epos
- Neue Netflix-Doku: Johnny Depp gegen Amber Heard – Ein Spiegelbild unserer Gesellschaft
- Netflix: Basis-Abo mit Werbung – Preise & Infos
- Was passiert, wenn man Netflix mit anderen teilt?
- Netflix Gutschein / Geschenkkarte mit Guthaben
- Welche Kündigungsfrist gibt es bei Netflix?
- Wie kann man Netflix kostenlos nutzen?
- Was kostet Netflix?
Netflix-Account darf nur innerhalb eines Haushalts geteilt werden
Aber: Das Teilen des Netflix-Account ist lediglich innerhalb eines gleichen Haushalts möglich. Nicht erlaubt ist es hingegen, wenn man den Netflix-Account mit einem anderen Haushalt teilt. In den aktuellen Netflix-Nutzungsbedingungen (Stand 10/2021) heißt es dazu:
„Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden.„
Problematisch ist das Netflix Account Sharing gemäß Nutzungsbedingungen übrigens schon dann, wenn man das Passwort bzw. die Account- und Zugangsdaten mit anderen Nutzern teilt. So heißt es in den offiziellen Netflix-Nutzungsbedingungen unter diesem Link weiter:
„Das Mitglied, das das Netflix-Konto erstellt hat und dessen Zahlungsart mit den Mitgliedsgebühren belastet wird (der „Kontoinhaber“), ist für jegliche mit dem Netflix-Konto in Verbindung stehenden Aktivitäten verantwortlich. Um die Kontrolle über das Konto zu bewahren und den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern (einschließlich des Titelverlaufs für das jeweilige Konto), sollte der Kontoinhaber immer die Kontrolle über die für den Zugriff auf den Dienst genutzten Netflix-kompatiblen Geräte haben und das Passwort beziehungsweise die Kontoangaben zur gewählten Zahlungsart nicht an Dritte weitergeben. Sie sind dafür verantwortlich, die im Zusammenhang mit Ihrem Konto bereitgestellten Informationen zu aktualisieren und stets dafür zu sorgen, dass diese auf dem neuesten Stand sind. Um Sie, Netflix oder unsere Partner vor Identitätsdiebstahl oder anderen betrügerischen Aktivitäten zu schützen, ist Netflix befugt, Ihre Mitgliedschaft zu beenden oder Ihr Konto vorübergehend stillzulegen.“
Was passiert, wenn man Netflix mit anderen teilt?
Legal ist das Teilen des Netflix-Accounts also nur, wenn man den Account auch wirklich in ein und demselben Haushalt benutzt. Teilt man den Account hingegen mit mehreren Haushalten, verstößt man streng genommen gegen die Netflix-Nutzungsbedingungen. Dann muss man möglicherweise mit einer vorübergehenden oder fristlosen, dauerhaften Sperrung des Netflix-Nutzerkontos rechnen. In der Theorie ist sogar denkbar, dass Netflix mit Schadensersatzforderungen auf das illegale Account Sharing reagiert. Sperrungen des Netflix-Accounts gab es bislang jedoch nur in Einzelfällen und auch nur dann, wenn man das Account-Passwort für Netflix zum Kauf angeboten hat – beispielsweise auf Online-Plattformen oder in sozialen Netzwerken wie Instagram oder TikTok. Fraglich ist auch, wie Netflix überhaupt nachvollziehen kann, ob ein Account illegal geteilt wird. Daher ist auf lange Sicht damit zu rechnen, dass Netflix verschiedene Sicherheitsmechanismen (z.B. Sicherheitsabfragen oder andere Verifizierungen und Identitätsabfragen) zum Verhindern des Netflix-Konto-Sharing auch in Deutschland einführen wird.
Was passiert, wenn man Netflix mit anderen teilt?
Was passiert, wenn man Netflix mit anderen teilt?
Das Teilen des Netflix-Accounts (das so genannte Account Sharing) ist gemäß Netflix-Nutzungsbedingungen nicht erlaubt, sofern man den Account mit Nutzer:innen aus einem anderen Haushalt teilt. Nur innerhalb eines Haushalts – also beispielsweise innerhalb einer Wohngemeinschaft oder einer Familie unter einem Dach – darf ein Netflix-Account geteilt werden. Weitere Infos hier im Artikel.
Kann man von Netflix gesperrt werden, wenn man den Netflix-Account teilt?
Wird der Netflix-Account illegal geteilt, verstößt man gegen die Netflix-Nutzungsbedingungen. Dann kann eine Sperrung des Netflix-Kundenkontos folgen. Weitere Infos hier im Artikel.