In vielen Bundesländern wird ab 2025 die Grundsteuer auf Basis von neuen Regelungen erhoben. Daher werden Grundbesitz-Eigentümer dazu aufgefordert, bis Mitte des Jahres 2022 die für die Grundsteuerberechnung notwendigen Angaben bei Finanzamt einzureichen. Ab 2025 werden die Kommunen eine neue Grundsteuer erheben, die auf Basis der neuen Grundsteuerwerte errechnet wird.
Neben den bundesgesetzlichen Regelungen rund um die Grundsteuerreform haben die Bundesländer die Möglichkeit, landesspezifische Regelungen zu treffen. Unter anderem haben sich die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg oder Niedersachsen für eigene Regelungen bei der Bewertung von Grundstücken und der Erhebung der Grundsteuer entschieden. Andere Bundesländer, etwa Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen oder Sachsen, möchten hingegen das Bundesmodell zur Grundsteuerreform umsetzen. In folgender Übersicht findet man Infos zur Grundsteuerreform in den jeweiligen Bundesländern:
Bundesland | Infos zur Grundsteuerreform |
Baden-Württemberg | Infos Grundsteuerreform Baden-Württemberg |
Bayern | Infos Grundsteuerreform Bayern |
Berlin | Infos Grundsteuerreform Berlin |
Brandenburg | Infos Grundsteuerreform Brandenburg |
Bremen | Infos Grundsteuerreform Bremen |
Hamburg | Infos Grundsteuerreform Hamburg |
Hessen | Infos Grundsteuerreform Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern | Infos Grundsteuerreform Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen | Infos Grundsteuerreform Niedersachsen |
Nordrhein-Westfalen | Infos Grundsteuerreform Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz | Infos Grundsteuerreform Rheinland-Pfalz |
Saarland | Infos Grundsteuerreform Saarland |
Sachsen-Anhalt | Infos Grundsteuerreform Sachsen-Anhalt |
Sachsen | Infos Grundsteuerreform Sachsen |
Schleswig-Holstein | Infos Grundsteuerreform Schleswig-Holstein |
Thüringen | Infos Grundsteuerreform Thüringen |
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Steuer, die auf das Eigentum an Grundstücken oder deren Bebauung erhoben wird. Damit ist die Grundsteuer eine klassische Objektsteuer, die an den vorhandenen Grundbesitz – den eigentlichen Steuergegenstand – anknüpft. Die rechtliche Grundlage zur Grundsteuer wird im Grundsteuergesetz geregelt, während die Bewertung des Grundeigentums wiederum durch das Bewertungsgesetz geregelt wird. Steuerpflichtig ist immer der Grundstückseigentümer bzw. Eigentümer von Grundbesitz – diesen nennt man auch Steuerschuldner bzw. Schuldner der Grundsteuer. Zum Grundbesitz gehören nicht nur Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 2 Nr. 1 GrStG, sondern auch bebaute und unbebaute Grundstücke gemäß § 2 Nr. 2 GrStG sowie Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Die Ermittlung des Grundsteuerwertes und die Berechnung sowie Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erfolgt i.d.R. durch die Finanzämter, während die Grundsteuer an sich durch die Gemeinden, und Städte als Steuergläubiger festgesetzt wird. Im Vergleich zu Grunderwerbssteuer, die schon beim Kauf eines Grundstücks einmalig zu zahlen ist, wird die Grundsteuer jedes Jahr fällig.
Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?
Bisher wurde die Grundsteuer mit Hilfe von Einheitswerten berechnet. Diese Werte sind jedoch antiquiert und spiegeln nicht die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes wider. Durch die alten Regelungen wird gleichartiger Grundbesitz unterschiedlich behandelt. Das Bundesverfassungsgericht entschied deshalb bereits am 10.04.2018, dass die bisherigen Regelungen zur grundsteuerlichen Einheitsbewertung von Grundeigentum verfassungswidrig sind. Das Bundesverfassungsgericht sieht in den bisherigen Regelungen einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden.
Daher wurde der Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Aus diesem Grund werden alle Grundstücke in Deutschland neuen Bemessungsgrundlagen unterzogen, damit die Grundsteuer neu ermittelt werden kann. Dies nennt man auch das Grundsteuerreformgesetz, das der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Ende 2019 beschlossen hat. Allerdings muss die Neuregelung, also die Grundsteuerreform, aufkommensneutral durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das gesamte Aufkommen an Grundsteuern in Gemeinden und Städten weder sinken noch steigen darf. In Deutschland sind mehrere Millionen Grundstücke sowie forst- und landwirtschaftliche Betriebe von der Grundsteuerreform 2022 betroffen.
Wird die Grundsteuerreform bundeseinheitlich geregelt?
Das im Jahr 2019 verabschiedete Grundsteuerreformgesetz ist ein Bundesgesetz mit bundeseinheitlichen Regelungen. Doch die Länder können noch bis zum 31.12.2024 von der Möglichkeit Gebrauch machen, abweichende Regelungen zu treffen. Die meisten Bundesländer verzichten jedoch auf diese so genannte „Öffnungsklausel“ und haben sich deshalb für bundesgesetzliche Bestimmungen entschieden.
Ab wann gelten die neuen Regelungen und was muss ich tun?
Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.01.2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht und Grundeigentum wird wie bisher bewertet. Erst ab dem 01.01.2025 muss man daher die neue Grundsteuer nach Aufforderung durch die Kommunen bezahlen. Aber: Grundbesitz-Eigentümer müssen beim zuständigen Finanzamt bis spätestens zum 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben.