Kamera-Drohnen sind nach wie vor ein beliebtes Consumer-Produkt und erfreuen sich auch im Jahr 2022 großer Beliebtheit. DJI-Fans erwarten beispielsweise neue Modelle wie die DJI Mini 3, die als Nachfolger der DJI Mini 2-Drohne (hier zum Testbericht) sicherlich über eine noch bessere Luftbildkamera, eine verbesserte Auflösung oder nxeue Flugmodi verfügen wird. Doch auch im Jahr 2022 müssen sich Nutzer und Nutzer und Nutzerinnen einer Kameradrohne nicht nur um die neuesten Features, sondern auch mit den entsprechenden Gesetzmäßigkeiten einer Kameradrohne auseinandersetzen. Hierzu zählt auch, dass man zum Abschluss einer Drohnen-Versicherung verpflichtet ist.
Sich rechtzeitig um eine Versicherung für die Drohne kümmern
Wer eine Drohne steigen lässt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Drohne zu versichern. Wer sich daher eine Kameradrohne auch im Jahr 2022 zulegen möchte, sollte sich rechtzeitig um eine gültige Haftpflichtversicherung für die Drohne bemühen. Diese kann man wie viele andere Versicherungen (z.B. Autoversicherungen) online abschließen. Die Kosten einer Drohnen-Versicherung sind überschaubar und liegen je nach Versicherer oder Versicherungsumfang bei 50,- bis etwa 100,- Euro im Monat. Mittlerweile ist der Markt an Drohnen-Versicherungen extrem vielfältig – einen Vergleich der besten Drohnen-Versicherungen in 2022 gibt es in folgendem Artikel:
Deckt auch die private Haftpflichtversicherung eine Drohne ab?
Hierzulande sollten Personen unbedingt über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Auch die Privat-Haftpflichtversicherungen schließen unbemannte Fluggeräte wie Kameradrohnen oftmals ein. Voraussetzung ist dann in der Regel, dass die Drohne ausschließlich privat genutzt wird. Nutzt man die Drohne hingegen gewerblich, greift die private Haftpflichtversicherung im Schadensfall nicht. Denn für gewerblich genutzte Drohnen muss man in jedem Fall eine separate Drohnen-Versicherung abschließen. Eine Profi-Drohnen-Versicherung mit gewerblicher Drohnen-Nutzung gibt es beispielsweise unter diesem Link.
Doch Achtung: Nicht immer genügen die Versicherungsleistungen der privaten Haftpflicht aus, damit die gesetzlichen Anforderungen an den Versicherungsschutz der Drohne erfüllt sind. Hierzu zählt beispielsweise die Mindest-Deckungssumme in Höhe von 1 Million Euro. Viele Tarife der Privat-Haftpflicht decken aber auch nur den Indoor-Betrieb der Drohne ab. Im Zweifel sollte man daher direkt bei der Versicherung nachfragen, inwiefern und unter welchen Bedingungen die Nutzung von Drohnen überhaupt versichert ist.
Spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherungen meistens besser
Damit die luftverkehrsrechtlichen Anforderungen durch die Versicherung in jedem Fall erfüllt werden, sollte man sich idealerweise eine separate Drohnen-Versicherung zulegen. Diese ist nämlich speziell an die Bedürfnisse bei der Nutzung einer Drohne angepasst und sollte daher den zuverlässigsten Versicherungsschutz bieten. Beim Anschluss der Versicherung sollte man nicht nur den Einsatzzweck (privat / gewerblich), die Deckungssumme oder den Selbstbehalt, sondern auch die regionale Abdeckung beachten. Idealerweise sollte die Haftpflichtversicherung auch dann für Schäden aufkommen, wenn man sich im Ausland bzw. Urlaub befindet. Ein europaweiter oder weltweiter Versicherungsschutz ist daher in jedem Fall zu empfehlen. Auch sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch in den USA oder Kanada gilt, sofern man dort eine Drohne fliegen möchte.
Wie bei den meisten Versicherungen gibt es Tarife mit anpassbarem Selbstbehalt – es gibt aber auch Drohnen-Versicherungen ohne Selbstbeteiligung. Zu beachten ist auch, ob nur der Versicherungsnehmer bzw. Halter der Drohne, oder auch Dritte versichert sind. Viele Versicherer gestatten nämlich, dass die Drohne auch von einer dritten Person geflogen werden darf und der Versicherungsschutz lediglich je Drohne gilt. So kann die Drohne auch von Freunden oder Familienmitgliedern genutzt werden, ohne dass der Versicherungsschutz für die Drohne erlischt. Unterschiede bei den Leistungsumfängen einer Drohnen-Versicherung gibt es aber auch im Hinblick auf die Teilnahme an Wettbewerben und öffentliche Veranstaltungen. Sofern man die Drohne (z.B. die DJI FPV-Renndrohne) an so genannten FPV-Wettbewerben nutzen möchte, sollte man die Versicherungsbedingungen lieber zweimal durchschauen. Auch Funktionen wie Smartphone-Steuerung, autonome Flüge oder Foto und Video sollten von der Drohnen-Versicherung abgedeckt werden, damit man sich immer auf einen gültigen Haftpflichtschutz verlassen kann.